Seit dem 25. Mai 2018 hat die EU ein einheitliches Datenschutzgesetz bekommen, welches einerseits den Datenschutz regelt, andererseits aber auch den »freien Verkehr personenbezogener Daten« berücksichtigt und damit auch die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).
Maßnahmen, die Sie zur Erfüllung der DSGVO ergreifen sollten:
Um diese sicherlich manchmal widersprüchlichen Ziele überhaupt zu erreichen, soll der Datenschutz insgesamt professioneller werden. Die dafür geschaffenen höheren Anforderungen an die Dokumentation durch Führung von Verzeichnisse von Verfahrenstätigkeiten und ausführlichen Nachweis- und Rechenschaftspflichten, sorgen nicht nur für einen erhöhten Verwaltungsaufwand sondern gerade jetzt in der Anfangsphase auch für eine gewisse Unsicherheit.
Geht es Ihnen auch so?
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Ich gebe Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und die wesentlichen Maßnahmen, die Ihr Unternehmen einleiten sollte. Im Rahmen meiner eigenen Beratungsleistungen speziell im Online-Bereich oder als Mitarbeiter der in Bremen ansässigen HERODATA UG werde ich Ihnen sicher ein passendes Angebot machen können.
Wichtig: Da ich kein Anwalt bin, handelt es sich bei diesen Aufträgen natürlich nicht um eine Rechtsberatung!